Schießnachweis

Voraussetzung zur Teilnahme an Bewegungsjagden

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Auch wenn nach dem neuen JWMG gesetzlich vorgeschrieben ist, dass für eine Teilnahme an einer Bewegungsjagd ein Schießnachweis zu erbringen ist, sollte das regelmäßige Übungsschießen für jeden Jäger eine moralische Verpflichtung gegenüber dem Wild sein.

Tierschutzgerechtes Jagen kann nur durch einen handwerklich perfekten Gebrauch von Flinte und Büchse erreicht werden.

Ziel muss es sein, dass möglichst viele Jägerinnen und Jäger am Übungsschießen teilnehmen, um im Sinne einer waidgerechten Jagdausübung vor Aufgang der Jagd den Umgang mit der Waffe zu vervollkommnen.

 

Bitte beachten:

Laut JWMG reicht für die Teilnahme an Bewegungsjagden ein Schießnachweis, der ihnen von der jeweiligen Standaufsicht bescheinigt werden kann.

Noch besser ist natürlich der Erwerb einer Schießnadel.

Schießnadeln (vorrangig die Keilernadel) können auf unserer Schießanlage von allen beauftragten und gemeldeten Standaufsichten abgenommen werden.

Stand August 2021