Wildtiere ziehen jetzt ihre Nachkommen groß!

Die Jägervereinigung Schwäbisch Gmünd bittet durch ihren Pressesprecher Werner Rupp um erhöhte Vorsicht und Rücksichtnahme beim Aufenthalt in Wald und Flur.

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Die Jägervereinigung Schwäbisch Gmünd bittet durch ihren Pressesprecher Werner Rupp um erhöhte Vorsicht und Rücksichtnahme beim Aufenthalt in Wald und Flur, besonders beim Ausführen der Hunde, denn sie gehören von Geburt an und sind sie auch noch so klein,  vom Instinkt her, zu den Hauptfeinden der wild lebenden Tiere.

Die allermeisten Hundebesitzer verhalten sich vorbildlich, deshalb befürwortet unsere JV auch einen geplanten Hundeführerschein, besonders für die wenigen Unverbesserlichen.

Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen der Jägerschaft und Hundebesitzern. Der Hauptgrund ist, dass unkontrolliert, freilaufende Hunde, sich im Wald und auf Wiesen bewegen. Gerade in der Zeit ab Ende April, in der die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von vielen Bodenbrütern und Wildtieren liegt, sind Hunde im Wald und auf den Wiesen mit tiefer Nase zu sehen. Ohne direkten Einwirkungsbereich von Frauchen oder Herrchen stöbern sie Wild auf, hetzen die Wildtiere bis zur völligen Erschöpfung und im Extremfall reißen die Hunde sogar das völlig geschwächte junge Wildtier oder verletzen es so schwer, das es erst nach Tagen verendet.

Davon möchte natürlich Frauchen und Herrchen nichts wissen. In der Regel kommen dann meistens irgendwelche Schutzbehauptungen der Hundebesitzer wie z.B.: „ Mein Hund macht so etwas nicht.“ Die wenigsten Hundebesitzer sind dabei, wenn aus dem Hundeliebling ein Raubtier wird und die Lust auf Beute machen im Vordergrund steht, auch wenn Frauchen oder Herrchen sich die Lunge aus dem Laibe schreit.

Grundsätzlich gilt in Baden-Württemberg ein freies Betretungsrecht für den Wald und es gibt auch keinen Leinenzwang für Hunde. Entscheidend ist jedoch, dass der Hund nur frei laufen darf, wenn er auch sicher ohne Leine unter Kontrolle zu bringen ist. Ist das nicht möglich, so macht sich der Hundebesitzer/in mit einer Ordnungswidrigkeit schuldig.

Grundsätzlich gilt ein Betretungsverbot von Wiesen und Feldern in der Vegetationszeit. Dies gilt für die Nutzzeit der landwirtschaftlichen Flächen, also zwischen Anfang März und Ende Oktober.

Eine gegenseitige Rücksichtnahme und Beachtung verschiedener Verhaltensregeln ermöglicht allen Beteiligten ein harmonisches Miteinander. So können Mensch und Tier, die Natur gemeinsam genießen, denn Tierschutz endet nicht nur beim eigenen Vierbeiner.

Wir sagen dass du …auf den Wegen bleibst, Dämmerung und Nachzeiten meidest, auf geschützte Bereiche achtest, lass dich begeistern, wie Wildtiere leben und welch tollen Anblick sie bieten, wenn man mit offenen Augen durch die Natur geht.