KJM Martin Lang von der Jägervereinigung Schwäbisch Gmünd hieß den in vielen Bereichen rund um die Jagd, Natur, Umwelt und als Wildschadenschätzer bekannten „alten Hasen“ herzlich willkommen und übergab ihm das Wort.
Gleich zu Beginn stellte er klar, von welchem Wild Ersatz für Schäden vom Pächter ausgeglichen werden muss und zwar nur von Schalenwild und Wildkaninchen. Den Dachs nehmen die Jagdgenossenschaften gerne mit in den Pachtvertrag mit rein, weil er auch Schaden in den Maisschlägen, die immer mehr werden, verursachen kann und dann bezahlt werden müssen. Der Biber kommt auch immer näher an unsere Region, in Westhausen sind die Schäden schon groß, müssen aber nicht beglichen werden, da er unter Naturschutz steht. Wildschaden muss nach Bekanntwerden innerhalb einer Woche den zuständigen Behörden vom Eigentümer angemeldet werden. Bei kleineren Schäden sollte immer die gütliche Einigung bevorzugt werden. Ist diese nicht zu erreichen muss der beglaubigte Schätzer bestellt werden, der sich sowohl in der Jagd als auch in der Landwirtschaft auskennen sollte, bestellt werden. Anwesend beim Besichtigungstermin muss der Geschädigte und der Pächter sein. Von einer anderen Behörde braucht da niemand dabei sein. Interessant war auch für die Schätzung wie viel Pflanzen auf einer Fläche von einem Hektar Fläche wachsen, z.B. Mais 100.000, Kartoffeln 40.000 Stück.
Bei Grünlandschäden verursacht hauptsächlich von Wildschweinen ist die Schätzung schwieriger, da die Grasfläche von ihnen regelrecht umgepflügt werden kann. Dann kommen Ernteausfälle und die Wiederherrichtung der Wiese dazu. Aber auch hier gilt der Vorsatz der gütigen Einigung oder einer Deckelung oder Wildschadenskasse, wo dann der Pächter bis zu einem gewissen Betrag bezahlen muss und der darüber liegende aus der Ausgleichskasse, in die von Pächter und Verpächter einbezahlt wird, übernommen wird, sagt der Pressereferent der JV GD Werner Rupp. Trotz starker Bejagung und steigender Abschusszahlen kann die Population der Schwarzkittel nicht auf Null reguliert werden. Da sind die Landwirte bei ihrem Anbau von teilweise kilometerlangen Maisschlägen, sie sind ein Schlaraffenland für Schweine, nicht ganz unschuldig. Zur Verhütung von Wildschäden ist der Elektrozaun immer noch das beste Mittel, diese Maßnahme kann die Bejagung erheblich einschränken und erfordert einen großen Arbeitsaufwand auch nach der Aufstellung des Zaunes.
Schwarzwild bereichert die Fauna und hat eine ökologische Bedeutung, im Wald ist die Lockerung der Böden durch sie sogar erwünscht. Wir müssen deshalb mit ihnen leben. Die Regulierung auf ein tragbares Dichteniveau ist trotzdem unumgänglich. Deswegen gilt immer Kooperation statt Konfrontation. Gegenseitige Vorwürfe helfen in dieser Situation nicht weiter. Die Belastungen müssen in einem tragbaren Rahmen bleiben. An Feldrevieren mit hohem Maisanteil und entsprechendem Pachtrisiko besteht kaum noch Interesse zumal die Niederwildjagd an Bedeutung verliert.
Der Abend wahr sehr kurzweilig und die Anwesenden haben vieles erfahren, was selbst für die langjährigen Jagdscheininhaber, neu war.
Werner Rupp


