Geforderte Leistungen gemäß LJV BW:
Landeskeilernadel: Fünf Schuss auf den "Laufenden Keiler" und fünf Schuss auf den stehenden Rehbock bzw. Überläufer auf 50 m stehend freihändig. Es sind insgesamt 5 gültige Treffer erforderlich, davon in jeder Disziplin mindestens 2 (Ringe 5-10). Das Schießen kann so lange wiederholt werden, bis die Leistung erfüllt ist.
Landesflintennadel: Die Nadel erhält, wer von 10 Kipphasen und 15 Wurfscheiben (Turbulenz) jeweils mindestens 5 Treffer erzielt. Der Kipphase wird mit einer Patrone in der Waffe geschossen. Die Anzahl der Versuche ist beliebig, aber nur in Kombination beider Disziplinen (Tauben und Hase) möglich.
Es muss nicht zwingend durchgeschossen werden. Nach Erfüllung der Treffer kann abgebrochen werden. Hier lehnt man sich in der Art und Durchführung der Jägerprüfungsverordnung an. Die Teilnahme wird in Ihrer oder einer von uns beigestellten Schießkarte dokumentiert und die aktuell gültige „Nadel“ (siehe Artikelbild) kann vor Ort erworben (solange Vorrat reicht) werden. Der Nachweis gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang.